Folgende Empfehlungen dienen dem Schutz des Rechts der Nutzerinnen und Nutzer automatisierter und vernetzter Fahrzeuge auf informationelle Selbstbestimmung
Empfehlung 1: Es muss klar erkennbar sein, welche Daten ohne eine ausdrückliche Einwilligung der Fahrzeugnutzer auf Basis eines Gesetzes verarbeitet werden dürfen. Empfehlung 2: Bei Bedarf sollen Nutzer sämtliche Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten einsehen können, etwa über das Display des Armaturenbretts. Empfehlung 3: Die Datenverarbeitung im Fahrzeug und für datenbasierte Dienste darf nur im notwendigen Umfang auf personenbezogene Daten zugreifen. Das betrifft auch die Kommunikation zwischen Fahrzeugen in intelligenten Verkehrssystemen (Car-to-Car- Kommunikation). Empfehlung 4: Für den reinen Fahrbetrieb ist in der Regel keine Datenspeicherung erforderlich. Die bei der Kommunikation zwischen Fahrzeugen ausgetauschten Daten müssen beispielsweise mittels wirksamer Verschlüsselung vor unbefugter Nutzung oder gar Aufzeichnung geschützt werden.
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