Datenschutzrechtliche Empfehlungen zum automatisierten Fahren

Folgende Empfehlungen dienen dem Schutz des Rechts der Nutzerinnen und Nutzer automatisierter und vernetzter Fahrzeuge auf informationelle Selbstbestimmung

Empfehlung 1:

Es muss klar erkennbar sein, welche Daten ohne eine ausdrückliche Einwilligung der

Fahrzeugnutzer auf Basis eines Gesetzes verarbeitet werden dürfen.

Empfehlung 2:

Bei Bedarf sollen Nutzer sämtliche Informationen über die Verarbeitung personenbezogener

Daten einsehen können, etwa über das Display des Armaturenbretts.

Empfehlung 3:

Die Datenverarbeitung im Fahrzeug und für datenbasierte Dienste darf nur im notwendigen

Umfang auf personenbezogene Daten zugreifen. Das betrifft auch die

Kommunikation zwischen Fahrzeugen in intelligenten Verkehrssystemen (Car-to-Car-

Kommunikation).

Empfehlung 4:

Für den reinen Fahrbetrieb ist in der Regel keine Datenspeicherung erforderlich. Die

bei der Kommunikation zwischen Fahrzeugen ausgetauschten Daten müssen beispielsweise

mittels wirksamer Verschlüsselung vor unbefugter Nutzung oder gar Aufzeichnung

geschützt werden.

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Veröffentlichung:
11. April 2018

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