Die Allianz-Versicherung ist der Meinung, dass eine Halterhaftung bei autonomen Autos kommen muss. Nur in Fällen von Softwarefehlern würde dann der Hersteller in Regress genommen.
Autonome Autos werden irgendwann die Straßen bevölkern, aber was passiert, wenn es Unfälle mit anderen Verkehrsteilnehmern gibt? Dann soll mangels Fahrer der Halter haften, sagte Joachim Müller, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG der Zeitung Die Welt.
Der Idee einiger europäischer Juristen, dass es künftig neben natürlichen und juristischen auch eine elektronische Person geben könnte, ist dem Versicherungskonzern zu kompliziert. Dadurch würde die Rechtslage noch schwieriger. Würde die elektronische Person als Rechtssubjekt anerkannt, dann wären derartige Maschinen Träger von Rechten und Pflichten und stünden gleichberechtigt neben der natürlichen Person und der juristischen Person.
Der Allianz-Chef ist mit seiner Kritik an einer solchen Rechtskonstruktion nicht allein: Die Ursachen für das Fehlverhalten autonom agierender Maschinen seien bereits nach geltendem Recht haftungsrechtlich zu beantworten, schreibt eine Gruppe von über 250 KI-Forschern, Rechtsprofessoren, Philosophen, Theologen und Unternehmern in einem offenen Brief an die EU-Kommission.
Müller sagte der Zeitung, dass der Halter des autonomen Fahrzeugs haften müsse, weil er das Fahrzeug in den Verkehr gebracht und davon einen Nutzen habe. Im Verkehrswesen werde dieses Prinzip schon heute in der Luftfahrt oder im Schienenverkehr angewandt. Verschuldensunabhängig müsse hier der Halter für Fehler der Maschine haften.
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