Tödlicher Unfall mit autonomem Auto: Uber-Fahrerin schaute Video

Kurz vor dem tödlichen Unfall hat die Fahrerin höchstwahrscheinlich auf ihrem Smartphone eine Fernsehshow angeschaut.

Kurz vor dem tödlichen Unfall mit ihrem autonomen Testwagen hat die Begleitfahrerin höchstwahrscheinlich auf ihrem Smartphone ein Streaming-Video geschaut. Das geht laut US-Medien aus einem Bericht der Polizei in Tempe im US-Bundesstaat Arizona hervor. Die Fahrerin habe sich über den Dienst Hulu eine Folge der Castingshow "The Voice" angeschaut, habe die Auswertung der Verbindungsdaten ergeben. Die Polizei habe zudem auch den Streamingdienstleister um Hilfe gebeten, der ihr auch Daten bereitgestellt habe.


Bei dem Unfall im März war auf dem Highway in Tempe eine Frau von einem autonomen Uber-Auto erfasst und tödlich verletzt worden. Nach vorläufigen Unfallauswertungen war bereits bekannt, dass die Fahrerin kurz vor dem Unfall nicht auf die Fahrbahn, sondern nach unten geschaut hatte. Die Frau, die beim Überqueren der mehrspurigen Straße ein Fahrrad schob, ist sechs Sekunden vor dem Zusammenstoß von den Sensoren des selbstfahrenden Autos bemerkt worden, die Software hat sie aber zunächst als unbekanntes Objekt, dann als Fahrzeug und schließlich als Fahrrad eingeordnet – und sei sich unsicher gewesen, in welche Richtung sie sich überhaupt bewegt. Erst 1,3 Sekunden vor dem Aufprall habe das Uber-Programm entschieden, dass eine Notbremsung notwendig sei, doch diese war deaktiviert.

Der nun Gizmodo nach eigenen Angaben vorliegende Bericht legt nahe, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre, wenn die Fahrerin nicht abgelenkt gewesen wäre. Die Aufnahmen der zum Innenraum gerichteten Dashcam, die die letzten 19 Kilometer Fahrt vor dem Unfall abdecken, haben nun gezeigt, dass die Fahrerin knapp 7 der 22 Minuten nach unten in Richtung ihrer Knie geschaut hat. Allerdings habe das Fahrzeug die Fahrerin kurz vor dem Unfall auch nicht aufgefordert, die Kontrolle zu übernehmen. Der Fahrerin droht nun eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung. 

Veröffentlichung:
26. Juni 2018

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