Ein Motorradfahrer verlagt den Autohersteller Generalmotors, weil er von einem selbstfahrenden Chevrolet Bolt angefahren worden sei.
Der Chevrolet Bolt habe vor dem Unfall im Dezember von der mittleren auf die linke Spur wechseln wollen, gibt der Kläger an. Als er mit seinem Motorrad dann aber rechts überholen wollte, sei der Wagen zurück in die Mitte geschwenkt und habe ihn gerammt. Er habe sich dabei an Nacken und Schultern verletzt und sei erst einmal arbeitsunfähig, behauptet der 27-jährige Kläger. Aus diesem Grund verlangt er 75.000 Dollar Wiedergutmachung von GM.
Der Unfall-Report des San Francisco Police Departments lässt Zweifel an dieser Geschichte aufkommen. Demnach hatte sich der Bolt noch gar nicht endgültig dazu entschieden, die Spur zu wechseln. Wegen des dichten Verkehrs und der Position des Fahrzeugs zwischen zwei Spuren, so die Polizei, hätte der Motorradfahrer noch gar nicht überholen dürfen. Auch der menschliche Fahrer des Wagens habe keine Chance gehabt, den Unfall zu verhindern. GM nutzte die Aussagen der Polizei, um die Schuld von sich zu weisen.
Der Fall ist brisant, weil die Schuldfrage bei Unfällen von selbstfahrenden Autos zu den streitbarsten Themen beim autonomen Fahren gehört. Die Haftungsfrage zwischen Fahrzeugherstellern, Software-Anbietern und Fahrern ist noch immer nicht geklärt: Der Motorradfahrer im aktuellen Fall ist überzeugt: Der Wagen habe sich „unvorhersehbar und gefährlich“ verhalten.
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