Autonome Roboter, künstliche Intelligenz und selbstfahrende Automobile tangieren auch das Recht.
Eine neue Studie der Universität Passau zeigt, dass es zwar im Detail Regelungsbedarf gibt, spezielle "Robotergesetze" aber nicht erforderlich sind.
Automatisierte Systeme, wie zum Beispiel selbständig agierende Roboter, Assistenz- und Fahrsysteme in Autos oder intelligente Software, halten zunehmend Einzug in unser Leben. Angesichts der Fortschritte bei künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen wird ihr Einsatz noch weiter zunehmen – das wirft auch rechtliche Fragen auf.
Eine neue Studie der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft hat ergeben, dass spezielle „Robotergesetze“ gegenwärtig nicht erforderlich und deshalb auch nicht zu empfehlen sind. „Die Studie bestätigt damit, was der Zukunftsrat der Bayerischen Wirtschaft in seinen aktuellen Handlungsempfehlungen formuliert hat“, erklärt vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
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