Deutsche Studie: Spezielle "Robotergesetze" sind unnötig

Autonome Roboter, künstliche Intelligenz und selbstfahrende Automobile tangieren auch das Recht.

Eine neue Studie der Universität Passau zeigt, dass es zwar im Detail Regelungsbedarf gibt, spezielle "Robotergesetze" aber nicht erforderlich sind.

Automatisierte Systeme, wie zum Beispiel selbständig agierende Roboter, Assistenz- und Fahrsysteme in Autos oder intelligente Software, halten zunehmend Einzug in unser Leben. Angesichts der Fortschritte bei künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen wird ihr Einsatz noch weiter zunehmen – das wirft auch rechtliche Fragen auf.

Eine neue Studie der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft hat ergeben, dass spezielle „Robotergesetze“ gegenwärtig nicht erforderlich und deshalb auch nicht zu empfehlen sind. „Die Studie bestätigt damit, was der Zukunftsrat der Bayerischen Wirtschaft in seinen aktuellen Handlungsempfehlungen formuliert hat“, erklärt vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Veröffentlichung:
01. September 2017

Auto-mat ist eine Initiative von

TCS

Das Portal wird realisiert von

Mobilitätsakademie
 

in kooperation mit

Swiss eMobility

veranstaltungspartner

Schweizer Mobilitätsarena
 
 
 
Datenschutzhinweis
Diese Webseite nutzt externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Lesen Sie dazu mehr in unseren Datenschutzinformationen.
Notwendige Cookies werden immer geladen