Zumindest solange das Fahrzeug nur in bestimmten Situationen autonom fährt, drängt sich eine Änderung der aktuellen Rechtslage mit der Haftpflicht und der Versicherungspflicht des Halters nicht auf.
Bei Produktfehlern als Unfallursache kann der Geschädigte auch weiterhin gegen den Hersteller oder gegen die Versicherung des Halters, welche dann auf den Hersteller Rückgriff nehmen kann, vorgehen.
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