Für Versuche wie in Sitten ist eine Ausnahmebewilligung des UVEK vorausgesetzt, wenn das Fahrzeug nicht vollumfänglich den Bauvorschriften entspricht (die Shuttle-Busse in Sion haben z.B. kein Lenkrad und keine Pedale) oder die Verkehrsregeln nicht vollumfänglich eingehalten werden.
Hierfür muss aufgezeigt werden, mit welchen Kompensationsmassnahmen der Zweck der Bestimmungen, von denen abgewichen wird, gewahrt und die Sicherheit gewährleistet werden kann.
Für die Bewilligung muss ein besonderer Fall gegeben sein und aus dem Versuch müssen Erkenntnisse im Hinblick auf die Einführung der automatisierten Fahrzeuge gewonnen werden.
Zusätzlich ist eine Funkversuchskonzession des Bundesamts für Kommunikation BAKOM vorausgesetzt, insofern noch kein Nachweis der Konformität der im Fahrzeug eingebauten Funkanlagen vorliegt.
Für die Beförderung von Personen im Rahmen von Versuchen kann zudem unter Umständen noch eine Personenbeförderungskonzession des Bundesamts für Verkehr BAV erforderlich sein. In diesem Fall müssen für das Fahrzeug auch die Vorgaben gemäss Behindertengleichstellungsgesetz erfüllt sein.
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