Welche Rolle spielt das ASTRA in Bezug auf die selbstfahrenden Autos?
Eine wichtige. Wir wollen die neuen Technologien ermöglichen und mithelfen, in der Gegenwart Erfahrungen zu sammeln, die wir in Zukunft anwenden können. In unserer strategischen Ausrichtung gehen wir nämlich davon aus, dass bis ins Jahr 2040 vollautomatisierte Fahrzeuge im Personen- und Güterverkehr weit verbreitet sind. Deshalb ist das ASTRA zurzeit daran, die Vorlage für eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes zu erarbeiten. Das ist nötig, weil gegenwärtig gemäss diesem Gesetz voll automatisierte Fahrzeuge nicht möglich sind, da beispielsweise der Lenker immer die Hände am Steuerrad haben muss. Man muss aber wissen, dass wir uns in rechtlichen Fragen mit den anderen Ländern abstimmen müssen. Das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr enthält das zentrale internationale Regelwerk. Es legt Grundsätze fest für Verkehrsregeln, allgemeine technische Anforderungen an Fahrzeuge, Pflichten der Fahrzeugführenden sowie die Erteilung und Anerkennung von Ausweisen. Zentral bei der Rechtsetzung ist die Frage, welche technischen Anforderungen ein selbstfahrendes Auto bezüglich Sicherheitsniveau erfüllen muss und wie dies nachgewiesen werden kann.
Jürg Röthlisberger, Direktor des Bundesamts für Strassen (ASTRA)
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