Deutschland hat ein Gesetz zum automatisierten Autofahren

Der Bundesrat beschloss am Freitag das Gesetz zum sogenannten autonomen Fahren, das als Zukunft des Auto- und Lastwagenverkehrs gilt.

Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen damit das Steuern oder Bremsen selbstständig übernehmen. Ein Fahrer muss aber weiter im Fahrzeug sein und jederzeit die Kontrolle wieder übernehmen können. Dies ist vor allem bei der Haftungsfrage bei Unfällen wichtig.

Die Bundesländer hatten hier gegenüber dem Beschluss des Bundestages noch Präzisierungen durchgesetzt. Verkehrsminister Alexander Dobrindt hatte das automatisierte Fahren als grösste Mobilitätsrevolution seit Erfindung des Automobils bezeichnet. Deutschland ist eines der ersten Länder weltweit, das hierfür einen Gesetzesrahmen schafft.

Veröffentlichung:
15. Mai 2017

Auto-mat ist eine Initiative von

TCS

Das Portal wird realisiert von

Mobilitätsakademie
 

in kooperation mit

Swiss eMobility

veranstaltungspartner

Schweizer Mobilitätsarena
 
 
 
Datenschutzhinweis
Diese Webseite nutzt externe Komponenten, welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Lesen Sie dazu mehr in unseren Datenschutzinformationen.
Notwendige Cookies werden immer geladen