Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf angenommen, der eine entsprechende Änderung im Straßenverkehrsgesetz vorsieht. Wichtig dabei: Auch beim Einsatz des Computers bleibt die letzte Verantwortung grundsätzlich beim Menschen.
Laut Gesetzentwurf dürfen künftig auch solche Fahrzeuge im Einsatz sein, die für eine bestimmte Zeit und in bestimmten Situationen die Kontrolle über das Fahrgeschehen übernehmen. Wichtigste Neuerung: Der Mensch soll auch beim Einsatz des Computers grundsätzlich die letzte Verantwortung behalten.
Mit dem neuen Gesetz regelt der Gesetzgeber das Zusammenwirken zwischen Fahrer und hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen. Es lässt zu, dass der Fahrer "dem technischen System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übergeben kann". Die letzte Verantwortung bleibt aber bei ihm.
So müssen automatisierte Systeme "jederzeit durch den Fahrzeugführer übersteuerbar oder deaktivierbar" sein. Der Fahrer wird also während der Fahrt nicht durch das System ersetzt. Das wäre erst beim autonomen Fahren der Fall, bei dem es keinen Fahrer, sondern nur noch Passagiere gibt.
Am 16. September findet der Fachkongress AUTOMATICAR zum 2. Mal änlässlich der ...
»weiterlesenAm 12. April fand das erste Mal die von der Mobilitätsakademie des TCS organisierte ...
»weiterlesenEPTA Conference 2017 „Shaping the Future of Mobility“ Luzern, Verkehrshaus, Mittwoch, 8. ...
»weiterlesenAm 22. September war www.auto-mat.ch live vor Ort, als die ersten beiden automatischen ...
»weiterlesen