Automatisiertes Fahren auf dem Weg

Automatisiertes Fahren soll bald auf deutschen Straßen möglich sein. Das deutsche Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der eine entsprechende Änderung im Strassenverkehrsgesetz vorsieht. Wichtig dabei: Auch beim Einsatz des Computers bleibt die letzte Verantwortung grundsätzlich beim Menschen.

Mit dem neuen Gesetz regelt der Gesetzgeber das Zusammenwirken zwischen Fahrer und hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen. Es lässt zu, dass der Fahrer "dem technischen System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übergeben kann". Die letzte Verantwortung bleibt aber bei ihm.

So müssen automatisierte Systeme "jederzeit durch den Fahrzeugführer übersteuerbar oder deaktivierbar" sein. Der Fahrer wird also während der Fahrt nicht durch das System ersetzt. Das wäre erst beim autonomen Fahren der Fall, bei dem es keinen Fahrer, sondern nur noch Passagiere gibt.

"Blackbox" klärt Schuldfrage bei Unfall

Doch wer haftet, wenn die Technik versagt und einen Unfall verursacht? Die Suche nach dem Schuldigen soll eine Art "Blackbox" übernehmen. Das Gerät zeichnet die wesentlichen Daten der Fahrt auf. Damit lässt sich nach einem Unfall klären, ob Technik und damit Hersteller oder der Fahrer Schuld hat.

Die Aufzeichnung soll zudem sicherstellen, dass sich der Fahrer nicht pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann. Vorbereitungen zu den entsprechenden technischen Spezifikationen laufen derweil auf Ebene der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa.

Leitmarkt und Leitanbieter Deutschland

Das Kabinett hatte bereits im September 2015 die "Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren" beschlossen. Ziel ist, dass Deutschland "Leitanbieter für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge" bleibt und zugleich "Leitmarkt" wird. Ein Baustein der Strategie ist die Schaffung des nötigen Rechtsrahmens.

Dem folgte im April vergangenen Jahres ein Gesetzentwurf zur Umsetzung des Wiener Übereinkommens. Dabei ging es um technische Vorschriften für automatisierte Fahrsysteme: Die Systeme müssen so gestaltet sein, dass der Fahrer ihre Funktion jederzeit überstimmen oder abschalten kann.

Veröffentlichung:
26. Januar 2017

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