Der schweizerische Bundesrat und die deutsche Ethikkommission haben sich zu Chancen, Risiken und Erwartungen geäussert.
Der Einsatz automatisierter Fahrzeuge, die Vernetzung der Fahrzeuge untereinander sowie deren Verknüpfung mit weiteren Möglichkeiten der digitalen Welt bieten für das Schweizer Verkehrssystem interessante Perspektiven. Die Grenzen zwischen öffentlichem und individuellem Verkehr werden sich zunehmend verwischen. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat am 21. Dezember 2016 verabschiedet hat. Er präsentiert darin eine Auslegeordnung zur vernetzten Mobilität und erläutert die Aktivitäten des Bundes in diesem Bereich.
Laut dem Bericht des Bundesrates hat die Digitalisierung und Vernetzung zweifellos das Potenzial, die Effizienz des Verkehrssystems markant zu verbessern. Wie soll das gehen? Laut Mitteilung des Bundesrates können automatisierte und vernetzte Fahrzeuge den Verkehr sicherer und flüssiger machen. Vorausgesetzt, in Zukunft ist ein beträchtlicher Zeil der Fahrzeuge automatisiert unterwegs. Der Bund will solche Systeme unter anderem mit Pilotversuchen fördern.
Die von Bundesminister Alexander Dobrindt eingesetzte Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren hat ihren Bericht vorgelegt. Das Experten-Gremium unter Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio hat darin Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme entwickelt.
Dobrindt:
„Die Interaktion von Mensch und Maschine wirft in der Zeit der Digitalisierung und der selbstlernenden Systeme neue ethische Fragen auf. Das automatisierte und vernetzte Fahren ist die aktuelle Innovation, bei der diese Interaktion in voller Breite Anwendung findet. Die Ethik-Kommission im BMVI hat dafür absolute Pionierarbeit geleistet und die weltweit ersten Leitlinien für automatisiertes Fahren entwickelt. Damit bleiben wir international Vorreiter für die Mobilität 4.0.“
Prof. Dr. Dr. Di Fabio:
„Die Ethik-Kommission Automatisiertes und Vernetztes Fahren hat für Politik und Gesetzgebung erste Leitlinien entwickelt, die eine Zulassung automatisierter Fahrsysteme erlauben, allerdings im Hinblick auf Sicherheit, menschliche Würde, persönliche Entscheidungsfreiheit und Datenautonomie besondere Anforderungen stellen.“
Der Bericht der Ethik-Kommission umfasst insgesamt 20 Thesen. Kernpunkte sind:
•Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer (positive Risikobilanz).
•Sachschaden geht vor Personenschaden: In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität.
•Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) unzulässig.
•In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer.
• Wer fährt, muss dokumentiert und gespeichert werden (u.a. zur Klärung möglicher Haftungsfragen).
•Der Fahrer muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können (Datensouveränität).
Die Ethik-Kommission des BMVI setzt sich aus 14 Wissenschaftlern und Experten aus den Fachrichtungen Ethik, Recht und Technik zusammen. Dazu zählen u.a. Verkehrsexperten, Rechtswissenschaftler, Informatiker, Ingenieure, Philosophen, Theologen, Verbraucherschutz-, Verbands- und Unternehmensvertreter.
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